Feministisch vergesellschaften: Wie enteignet man das Patriarchat?

Jedes Jahr zum feministischen Kampftag am 8. März sind in meinem politischen Umfeld Slogans wie “Patriarchat Enteignen!”, “Feministisch vergesellschaften!” oder auch “Deutsche Männer & Co. Enteignen!” (übrigens oft von deutschen Männern selbst) zu sehen. Sie fühlen sich einerseits befreiend an, frech und kämpferisch. Gleichzeitig frag ich mich jedes Jahr aufs Neue, was wir damit eigentlich genau meinen. Wie enteignet man das Patriarchat? Und meinen wir “Deutsche Männer & Co. Enteignen” als polemische Zuspitzung oder ist das eine ernstgemeinte Analyse? Finden wir Eigentumskonzentration weniger problematisch, wenn die Eigentümerinnen Susanne Klatten oder Gloria von Thurn und Taxis heißen? Leider wird die Debatte darüber kaum ernsthaft geführt und die Verschränkung von Eigentumskritik und Feminismus hat außerhalb des 8. März nur wenig Relevanz in meinem eigentumskritischen Politkontext - dabei wäre sie in vielerlei Hinsicht wichtig.

Etwas konkreter wird es bei der Forderung “feministisch vergesellschaften!” Hier gibt es inzwischen einige Anhaltspunkte dafür, was damit eigentlich gemeint sein könnte. In den letzten Jahren fand ein feministischer Fokus auf die Vergesellschaftungsdebatte vor allem in Ansätzen zur Vergesellschaftung von Sorgearbeit seinen Raum. So befassen sich etwa das Poliklinik-Syndikat, Beschäftigte am Uniklinikum Marburg-Gießen oder das Projekt Sorge ins Parkcenter mit Fragen der gesellschaftlichen Organisation von Gesundheitsversorgung und Sorgearbeit. In der nunmehr zum zweiten Mal stattfindenden Konferenz “Feminist Futures” der Rosa-Luxemburg-Stiftung zu feministischer Vergesellschaftung werden diese und viele weitere Ansätze zusammengeführt und diskutiert. Wir sind mit futurya übrigens bei der Konferenz im September in Bochum auch mit unserem Workshop “Utopie wagen” dabei :) Kommt rum!

Doppelte Entprivatisierung von Sorgearbeit.

Sowohl die Konferenz als auch die genannten Beispiele stellen die Sorgearbeit in den Vordergrund. In ihrem Text “Feministisch vergesellschaften" weisen die beiden Organisator*innen der Konferenz, Barbara Fried und Alex Wischnewski, Sorgearbeit als zentrales Feld feministischer Vergesellschaftung aus und argumentieren entsprechend, sie müsse im doppelten Sinne aus der Privatisierung herausgelöst werden. Nämlich einmal aus der auf Privateigentum basierenden Marktlogik und einmal aus der Sphäre des privaten Zuhauses. Denn bislang wird Sorgearbeit entweder als unbezahlte, “private” Tätigkeit verrichtet oder als privatisierte, schlecht bezahlte Dienstleistung dem Markt überlassen - und in beiden Fällen meist unter prekären Umständen von FLINTA übernommen.

Ein sozialistisch-feministischer Gegenentwurf kann weder bedeuten, dass Männer einfach auch mehr putzen und pflegen sollen - das würde Sorgearbeit zwar vielleicht gerechter verteilen, aber dennoch im Privaten belassen. Noch kann es bedeuten, Sorgearbeit einfach umfassend zu entlohnen - das würde sie weiter der Marktlogik unterordnen, statt sich an menschlichen Bedürfnissen zu orientieren. Stattdessen müssten beide Dimensionen der Privatisierung von Sorgearbeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe organisiert werden, es bräuchte also eine doppelte Vergesellschaftung. Einmal in Hinblick auf die Verantwortung für Sorgearbeit als öffentliche, d.h. gesellschaftliche statt private Aufgabe und einmal in Hinblick auf die Eigentumsstrukturen an der entsprechenden Infrastruktur und damit der Logik, nach der sie ausgerichtet, ausgebaut und entlohnt wird. Die entsprechende Vision wären beispielsweise öffentliche Sorgezentren in der Nachbarschaft, die einen bedingungslosen, lokalen Zugang zu guter care-Infrastruktur bieten und in denen Sorgearbeit gut bezahlt und fair verteilt wird.

Müssen sozialistische Feminist*innen immer über Sorgearbeit reden?

(Spoiler: Ja). Aber ist die Vergesellschaftungsdebatte erst dann feministisch, wenn sie Sorgearbeit zum Gegenstand nimmt? (Spoiler: Nein). Eigentumskritik ist nicht erst dann feministisch, wenn sie sich den Bereich der Sorgearbeit zum Gegenstand nimmt. Kritik an Eigentum als einer zentralen Kategorie von Patriarchat und Kapitalismus hat eine inhärent feministische Dimension. Deshalb liegt für mich der Kern von feministischer Vergesellschaftung weniger in der Frage, was wir vergesellschaften, sondern vor allem darin, wie wir vergesellschaften. Wie verändern sich unsere Beziehungsweisen zueinander? Welche Formen des Zusammenlebens, Entscheidens und sich Organisierens brauchen wir? Diese Fragen stellen sich im Kontext von Vergesellschaftung für die Kinderbetreuung ebenso wie für das Stahlwerk. Was genau ich damit meine, greife ich später nochmal auf. Erstmal der Reihe nach. Warum hat Eigentumskritik eine feministische Dimension?

Eigentum und Geschlecht.

Eigentum ist nicht nur eine juristische Kategorie, die ein Verhältnis zwischen Menschen und Dingen oder Land beschreibt. Eigentum ist vor allem eine gesellschaftliche Beziehung, die festschreibt, wer Zugang zu etwas hat und wer ausgeschlossen wird. Die Eigentumsbeziehung beschreibt also beispielsweise nicht die Beziehung zwischen mir und meinem Laptop, auf dem ich diese Zeilen tippe - sondern die Beziehung zwischen mir und allen anderen Menschen, die von der Nutzung meines Laptops ausgeschlossen werden. Eigentum definiert Verfügungsmacht.

Um den Zusammenhang zwischen dieser eigentumsförmigen Verfügungsmacht und Geschlecht besser zu verstehen, will ich ein bisschen tiefer eintauchen in den Zusammenhang von Eigentumskritik und Feminismus - womit wir bei der Namensgeberin unseres Blogs, Silvia Federici angekommen sind. In „Caliban und die Hexe” zeigt sie, dass die Durchsetzung des Kapitalismus nicht nur eine gesellschaftliche Enteignung und private Aneignung (Privatisierung) von Land und Produktionsmitteln voraussetzte, sondern auch eine gewaltsame Herstellung einer neuen gesellschaftlichen Ordnung. Diese erforderte es, Menschen auf unterschiedliche Weise im Interesse des Kapitals verfügbar zu machen - und vertiefte dafür bereits bestehende, verschieden hierarchisierte gesellschaftliche Spaltungslinien wie Geschlecht, race, Alter, körperliche und geistige Gesundheit usw.

Diese Kategorien dienen dazu, Menschen unterschiedlich ausbeutbar zu machen, und sorgen zugleich dafür, dass sich die so Gespaltenen kaum gemeinsam gegen das Kapital organisieren. Sie legitimieren und stützen Klassenherrschaft. Geschlecht als eine dieser Spaltungslinien ist als politische Kategorie eng mit der Eigentumslogik verstrickt: Frauen wurden auf die Reproduktion von Arbeitskraft verwiesen, ihre unbezahlte Sorgearbeit privatisiert und ihre Körper für die reproduktive Arbeit diszipliniert. Dies erforderte eine systematische und brutale Unterwerfung von Frauen, die unter anderem mithilfe der Hexenverfolgung organisiert wurde.

Das Privateigentum als Schlüsselkategorie des Kapitalismus spielt dabei eine zentrale Rolle. Federici argumentiert, dass der Prozess der gesellschaftlichen Enteignung und privaten Aneignung nicht vor den Menschen Halt machte, sondern auch ihre Eingliederung in die Eigentumslogik erforderte. Das setzte ihre Enteignung, also die Trennung von Produzent*innen und Produktionsmitteln voraus. Die kapitalistische Enteignung schuf also eine Klasse Enteigneter, die anhand verschiedener Spaltungslinien zum Beispiel als Arbeiter*innen, Sklav*innen, Hausfrauen usw. selbst einer eigentumsförmigen Verfügungsgewalt untergeordnet werden konnten. Die Eigentumsordnung bildet damit eine gemeinsame Grundlage von Patriarchat und Kapitalismus: sie ordnet Menschen, Körper und Natur in Verhältnisse der Verfügung ein. Geschlecht erfüllt vor diesem Hintergrund die Funktion, die patriarchal-kapitalistische Eigentumsordnung zu stützen und zu legitimieren.

Eigentum ist Verfügungsgewalt.

TW: Sexualisierte Gewalt

Eigentum ist eine zentrale Grundlage für Unterdrückung, Ausschluss und Entmachtung. Einerseits indem es anderen den Zugang zu etwas nimmt, andererseits in Form der darauf basierenden gesellschaftlichen Hierarchien. Die Philosophin Eva von Redecker beschreibt diese Logik näher: Eigentumsförmige Verfügungsmacht bedeutet die Verfügungsgewalt über etwas zu erhalten, es also auch zerstören zu dürfen. Sie beschreibt die Ausdehnung dieser Logik als Ergebnis des materiellen Eigentumsverlusts auf gesellschaftliche Beziehungen als “Phantombesitz”: Der Bauer verliert seine Autonomie als Selbstversorger und wird als Lohnarbeiter in Abhängigkeit gebracht. Als “Ausgleich” wird ihm eine andere Form von Verfügungsmacht im Privaten zugestanden: die patriarchale Herrschaft über die Ehefrau. Der materielle Verlust von Eigentum wird durch einen „Phantombesitz“ kompensiert – durch die Möglichkeit, über einen anderen Menschen zu verfügen. Die Ehefrau wird sein Eigentum, mit dem er verfahren kann, wie er will - er darf es auch vernichten.

Die Logik der Verfügung ist heute juristisch eingeschränkter. Nichtsdestotrotz legt unsere patriarchal geprägte Gesellschaft an einigen Stellen nach wie vor den Kern dieser Logik offen. Auch meine Freund*innen und ich erleben diese Logik der Verfügbarkeit im Alltag. Wenn der Chef dich ungefragt anfasst. Wenn der Professor dein Nein überhört. Wenn Männer glauben, Anspruch auf deine Aufmerksamkeit oder deine Fürsorge zu haben. Wenn sich dein Wert daran bemisst, wie gut du die Versorgerin für dein Umfeld sein kannst oder ob du die Familie mit Nachwuchs beglückst. Wenn Männer dich beleidigen oder nicht ernst nehmen. Wenn Beziehungen sich wie Besitzansprüche anfühlen. Wenn du immer hinten anstellst, was du selbst willst, um es allen recht zu machen. Wenn du dich für deinen Körper schämst. Wenn du dich selbst für die Bedürfnisse anderer verfügbar machst - oder verfügbar gemacht wirst.

Die Aktualität eigentumsförmiger Verhältnisse zeigt sich in der Erwartung, dass bestimmte Menschen für andere verfügbar sind.

Wann ist Eigentumskritik feministisch?

Die feministische Dimension von Eigentumskritik setzt bei der Eigentumsförmigkeit als gesellschaftliche Beziehung an. Feministische Eigentumskritik fragt danach, wie Eigentumsverhältnisse bestimmte Gruppen systematisch ausschließen und dadurch in Positionen der Verfügbarkeit bringen während andere in Positionen der Verfügung bleiben. Sie untersucht, wie Geschlecht, race, Klasse, Alter, Behinderung und weitere gesellschaftliche Kategorien daran beteiligt sind, diese Verhältnisse herzustellen und zu stabilisieren. Eine Verengung nur auf die Kategorie von Geschlecht unterschlägt Ausmaß und Komplexität des eigentumsförmigen Herrschaftsverhältnisses - und eine partielle Befreiung für nur eine dieser Spaltungslinien ist eine Illusion. Die Eigentumsordnung verschränkt sich mit patriarchalen, rassistischen und kolonialen Herrschaftsverhältnissen. Sie bestimmt, wer als wertvoll gilt, wer Entscheidungen treffen darf und wessen Leben der Verfügung anderer unterworfen wird. Eine sozialistisch-feministische Eigentumskritik muss deshalb immer intersektional sein.

Was heißt in diesem Zusammenhang also feministisch vergesellschaften?

Zurück
Zurück

Die Planung der Zukunft

Weiter
Weiter

Es gibt keine linke KI